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Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Errichtung
von Solaranlagen durch die SOLAR ESTATE PV GmbH


 

Geltung dieser AGB §1

(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur „AGB“) finden Anwendung auf
sämtliche Verträge, die wir – die SOLAR ESTATE PV GmbH – mit unseren Kundinnen und Kunden
zum Zwecke der Lieferung und der Installation von Photovoltaikanlagen (im Folgenden nur
„Solaranlagen“) abschließen. Wir erbringen sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Mit Annahme unseres Angebots
erkennen Sie diese AGB als bindend an.
(2) Entgegenstehende oder von unseren AGB ab weichende Vertragsbedingungen unserer
Kundinnen und Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen Bedingungen vor oder
mit Vertragsabschluss schriftlich ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir unsere
Lieferungen oder Leistungen in Kenntnis Ihrer entgegenstehen den oder abweichenden
Vertragsbedingungen vorbehaltlos erbringen bzw. erbracht haben.

Vertragsschluss §2---------------------------------------


(1) Sofern wir in unserem Angebot nichts
anderes angegeben haben, halten wir uns an
unser Angebot 14 Kalendertage gebunden.
Maßgeblich ist das auf dem Angebot
angegebene Datum.
(2) Der Vertrag zwischen Ihnen und uns
kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung
innerhalb dieser Bindefrist erhalten. Hierzu
genügt es, dass Sie uns die Bestellung ohne
Änderungswünsche unterschrieben
zurückschicken. Geht Ihre Bestellung erst
nach Ablauf der Bindefrist bei uns ein oder
enthält Ihre Bestellung Änderungen gegenüber
unserem Angebot, so kommt der Vertrag nur
zustande, wenn wir Ihre Bestellung
unsererseits noch einmal binnen 7
Kalendertage schriftlich bestätigen.
(3) Angebote, die wir als freibleibend
bezeichnet haben, sind unverbindlich. Sie
dienen ausschließlich einer ersten
Kosteneinschätzung.
(4) Bei Abweichungen zwischen den
Planungsunterlagen und dem Angebot gehen
die Angaben im Angebot vor

Lieferung, Installation und
Inbetriebnahme §3


(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde,
realisieren wir für Sie eine schlüsselfertige
Solaranlage mit den vereinbarten
Anlagenkomponenten und Eigenschaften. Die
von uns installierte Solaranlage umfasst
sämtliche Anlagenkomponenten, die zur
Erzeugung und zur Nutzung von elektrischem
Strom nach den zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Regeln und
Gesetzen erforderlich sind, insbesondere die
Solarmodule, Wechselrichter,
Unterkonstruktion, Anschlussleitungen und die
Steuerungseinrichtung.
(2) Hiervon nicht umfasst sind jedoch die
erforderlichen Messplätze („Zähler“), da diese
grundsätzlich im Verantwortungsbereich des
örtlichen Netzbetreibers liegen. Wird eine
schlüsselfertige Mieterstromanlage bestellt,
beinhaltet das Angebot allerdings die
Koordination zum Einbau weiterer oder neuer
Zähler durch einen Messstellenbetreiber. Für
den Betrieb der Solaranlage werden unter
Umstände weitere bzw. andere Zähler als
bislang erforderlich werden. Unter Umständen
muss hierfür auch ein neuer Zählerschrank...

Zum Weiterlesen bitte das AGB-PDF downloaden.