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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung


Was müssen Sie als Hauseigentümer oder WEG wissen

Was ist gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?


Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein innovatives Konzept, entwickelt für Mehrfamilienhäuser, um die Energieversorgung effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Ähnlich wie das Mieterstrommodell ermöglicht es den Solarstrom, der direkt vom Dach eines Gebäudes gewonnen wird, an die Bewohner zu verteilen. Durch die Nutzung von Solarenergie tragen die Bewohner aktiv zum Umweltschutz bei und profitieren von einer nachhaltigen Stromquelle.

Wie funktioniert gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nutzt eine zentrale Solaranlage auf dem Dach, um Strom zu erzeugen, der dann direkt an die Bewohner verteilt wird. Die individuelle Verbrauchsmessung erfolgt viertelstündlich für jede Wohnung, was eine präzise Erfassung und gerechte Kostenverteilung ermöglicht. Bewohner können somit sauberen Solarstrom nutzen, ohne ihren aktuellen Stromversorger, welchen zu müssen. 

Wer wird bei der GGV Energieversorger?


In der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) erfolgt die Abrechnung des Energieverbrauchs auf eine Weise, die sich wesentlich von traditionellen Stromversorgungsmodellen unterscheidet. Der Anlagenbetreiber wird dabei nicht zum Energieversorger; vielmehr „teilt“ er den Strom mit den Verbrauchern für einen festgelegten Preis.

Dadurch erhalten die Mieter zwei Stromrechnungen. Eine normale Netzstrom- und eine Solarstromabrechnung. Dieses Modell fördert die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, ohne die administrativen Hürden für Verbraucher und Anlagenbetreiber zu erhöhen.

Möchten Sie die Energieeffizienz Ihres Mehrfamilienhauses verbessern, OHNE Energieversorger zu werden? Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie die Implementierung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zur Nachhaltigkeit Ihres Objekts beiträgt, sondern auch eine sehr wirtschaftliche Investition darstellt. Entdecken Sie mit uns maßgeschneiderte Lösungen für eine effizientere Zukunft.

Wann kommt die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Die gemeinschaftliche Gebäudestromversorgung kann ab dem 16.5.2024 in Wohnhäusern technisch implementiert werden. (Mehr Hier)

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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung Messkonzept


Das Messkonzept der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung stützt sich auf fortschrittliche Messtechnologien, die es ermöglichen, den Energieverbrauch jeder Wohnung präzise und in Echtzeit zu erfassen. Um das zu erreichen, wird das Summenzählermodell verwendet. Das Summenzählermodell ist eine Methode zur Messung und Abrechnung des Stromverbrauchs in Mehrfamilienhäusern oder gewerblichen Immobilien, bei der ein zentraler Zähler, der sogenannte Summenzähler, den gesamten Stromverbrauch des Gebäudes erfasst. Dies umfasst sowohl den Strombezug aus dem öffentlichen Netz als auch die selbst erzeugte Energie, etwa durch eine Photovoltaikanlage, deren Produktion durch separate Erzeugungszähler gemessen wird. Diese Erzeugungszähler sind entscheidend, da sie genau aufzeichnen, wie viel Strom tatsächlich produziert wird, was für die korrekte Berechnung des Eigenverbrauchs und eventueller Einspeisungen ins Netz notwendig ist. Anhand dieser Daten wird der Gesamtverbrauch des Gebäudes ermittelt und kann dann auf die einzelnen Nutzer oder Einheiten basierend auf festgelegten Verteilungsschlüsseln oder tatsächlichem Verbrauch aufgeteilt werden.

Summenszähler

(Grafik aus Solar Estate Betriebsdarstellung Präsentation)

Wie funktioniert die Abrechnung bei der GGV 


Die Abrechnung im Rahmen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung erfolgt transparent und basiert auf den präzisen Daten der Smart Meter. Jeder Haushalt erhält eine detaillierte Aufstellung seines Energieverbrauchs, was die Kostenzuordnung vereinfacht und Streitigkeiten über die Energiekosten minimiert.

Auch bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) obliegt dem Anlagenbetreiber die Verantwortung, den Abrechnungsaufwand mit den Mietern zu managen. Dies beinhaltet das ordnungsgemäße Ausstellen, Einhalten und Dokumentieren der Rechnungen. Obwohl der Anlagenbetreiber in diesem Modell nicht als „Energieversorger“ der Verbraucher fungiert, muss er dennoch diese administrativen Aufgaben übernehmen. Im All-in-One-Verwaltungsmodell von Solar Estate ist die rechtssichere Abrechnungsdienstleistung integraler Bestandteil des Servicepakets, ohne zusätzliche Kosten für den Anlagenbetreiber. Solar Estate entwickelt Mieterstrom- und GGV-Photovoltaikanlagen als kosteneffiziente Kapitalanlagen für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Mit unserem All-in-One-Verwaltungsmodell planen wir nicht nur die PV-Anlage individuell nach Ihren Wünschen, sondern übernehmen nach Wunsch auch die fortlaufende Verwaltung, um ein passives und unkompliziertes Investment zu gewährleisten. Interessieren Sie sich für eine PV-Anlage für Ihr Mehrfamilienhaus? Lassen Sie sich jetzt von uns kostenfrei beraten!

GGV und Mieterstrom: Unterschiede und Gemeinsamkeiten


Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und das Konzept des Mieterstroms sind beide Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz in Mehrfamilienhäusern, unterscheiden sich jedoch in ihren Umsetzungen und haben jeweils spezifische Vor- und Nachteile.

Unterschiede:

Der wesentliche Unterschied zwischen GGV und Mieterstrommodellen liegt in der Art und Weise der Stromverteilung aus der PV-Anlage. Bei der GGV wird der Strom nicht direkt nach dem tatsächlichen Verbrauch, sondern gemäß vorab festgelegten „Verteilungsschlüsseln“ an die einzelnen Wohneinheiten zugewiesen. Das bedeutet, dass jeder Partei im Mehrfamilienhaus nur eine bestimmte, zuvor definierte Leistung zur Verfügung steht. Der Verteilungsschlüssel soll somit eine faire und einfache Lieferung des Stroms an die Parteien gewährleisten.

Im Gegensatz dazu basiert die Verteilung beim Mieterstrommodell auf dem aktuellen Verbrauch im Haus. Das bedeutet, dass einer Partei, die während hoher Produktionszeiten der PV-Anlage viel Strom verbraucht, entsprechend viel PV-Strom berechnet wird. Umgekehrt kann es passieren, dass einer Partei, die hauptsächlich zu Zeiten geringer Produktion viel Strom verbraucht, wenig bis gar kein PV-Strom berechnet wird. Dieses Modell ermöglicht es dem Anlagenbetreiber, insgesamt eine größere Menge an Strom an die Verbraucher zu verkaufen. Allerdings hat der Anlagenbetreiber im Mieterstrommodell auch die Pflicht des „Vollversorgers“, was bedeutet, dass er den Verbrauchern nicht nur den Solarstrom, sondern auch den Reststrom zur Verfügung stellen muss.

Gemeinsamkeiten:

Beide Konzepte zielen darauf ab, die Energieeffizienz von Mehrfamilienhäusern so weit wie möglich zu optimieren. Die verwendeten Komponenten und die damit verbundenen Dienstleistungen, wie zum Beispiel Messstelle und Abrechnung, sind in beiden Ansätzen sehr ähnlich und liegen in der Verantwortung des Anlagenbetreibers. Obwohl der Betreiber im Rahmen der GGV nicht offiziell als "Energieversorger" für die Verbraucher fungiert, ist er dennoch verpflichtet, die Abrechnung zu übernehmen und gegebenenfalls einen Dienstleister zu beauftragen. Grundsätzlich sind die beiden Konzepte sehr ähnlich, und die Wahl des passenden Ansatzes für Ihre Immobilie oder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hängt oft von der spezifischen Situation ab und sollte in einer individuellen Beratung geklärt werden.

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Fazit zur GGV - alles Wichtige zusammengefasst 


Zusammenfassend unterscheiden sich die Modelle der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) und des Mieterstroms hinsichtlich Lieferumfang, Vertragsstruktur und rechtlicher Rahmenbedingungen. Die GGV liefert ausschließlich Solarstrom direkt von der PV-Anlage, wohingegen der Mieterstrom auch Reststrom von externen Anbietern umfasst, was zu einer höheren Flexibilität und Skalierbarkeit führt. Die GGV ermöglicht eine direktere und einfachere Vertragsstruktur mit weniger strengen rechtlichen Auflagen, was die Umsetzung vereinfacht.

Die Entscheidung zwischen beiden Systemen sollte basierend auf den spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen eines Mehrfamilienhauses getroffen werden. Beide Ansätze bieten Vor- und Nachteile und sollten sorgfältig gegeneinander abgewogen werden, um eine nachhaltige und effiziente Energielösung zu wählen. Insgesamt bietet die GGV eine attraktive Alternative, insbesondere für Objekte mit einer hohen Nachfrage nach ökologischer Energie und ausreichendem Platz für Solarinstallationen, und steht vor potenziellen Verbesserungen durch technologische Weiterentwicklungen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder das Mieterstrommodell die Energieeffizienz Ihres Mehrfamilienhauses verbessern kann? Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine individuelle Beratung zu erhalten und die beste Energielösung für Ihre Immobilie zu finden.

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Meist gestellte Fragen 

Meist gestellten Fragen zum Thema Mehrfamilienhäuser


Was genau definiert das Betreibermodell bei Photovoltaikanlagen?
Das Betreibermodell entscheidet darüber, wohin der Strom fließt und wieder abgerechnet wird. Beim Mieterstrom fließt der Strom beispielsweise zu den Bewohnern und wird mit diesen abgerechnet.
Welche Bedeutung hat die Wahl des Betreibermodells für die Wirtschaftlichkeit der Anlage?
Die Wahl des Betreibermodells beeinflusst die Wirtschaftlichkeit stark. Zum Beispiel erwirtschaften Mieterstrommodelle attraktivere Erlöse als reine Einspeiseanlagen. Allerdings hängt es von den spezifischen Rahmenbedingungen und Zielen ab.
Inwiefern beeinflusst das gewählte Betreibermodell die Energiebilanz eines Gebäudes?
Das Betreibermodell beeinflusst die Energiebilanz, indem es bestimmt, wie effizient der vor Ort erzeugte Strom genutzt wird. Das Mieterstrommodell und die Allgemeinstromversorgung ermöglichen eine direkte Nutzung, während bei der Volleinspeisung die lokale Nutzung des erzeugten Stroms nicht erfolgt.

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