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Photovoltaik auf Mietshaus
Zum rentablem Mieterstromprojekt mit Solar Estate
Im Zuge der Energiewende gewinnt die dezentrale Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen an Bedeutung. Ein interessantes Konzept, das sich hierbei immer stärker etabliert, ist das Mieterstrommodell. Dabei können Vermieter den vor Ort produzierten Solarstrom direkt an die Mieter verkaufen. Diese Form der Energieversorgung bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine lokale und nachhaltige Energieerzeugung, jedoch stellt das Mieterstrommodell, wenn richtig konzipiert, auch eine sehr lukrative Kapitalanlage für Vermieter da.
Mieterstrom ist ein Konzept zur dezentralen Energieversorgung in Mietshäusern, bei dem Solarstrom direkt vor Ort auf dem Hausdach erzeugt und den Mietern des Hauses bereitgestellt wird. Daraus können sich erhebliche Vorteile für Mieter und Vermieter ergeben. Zum einen haben Mieter die Möglichkeit, den lokal produzierten grünen Strom meist zu einem günstigeren Strompreis, als den Netzstrom zu beziehen. Der Vermieter verkauft den produzierten Strom an seine Mieter und generiert somit zusätzliche Einnahmen. In Deutschland profitieren Mieterstrommodelle von signifikanten Steuerbefreiungen und Fördermaßnahmen. Dies ermöglicht es Vermietern, bei Mieterstromprojekten häufig Renditen zwischen 9 und 21 Prozent zu erzielen (Wenn richtig konzipiert). Auch für Immobilienbesitzer im Eigennutz bietet dieses Konzept erhebliche Vorteile in der Kosteneinsparung. Das Mieterstromkonzept kann in verschiedenen Dienstleistungsmodellen umgesetzt werden. (Mehr zu den möglichen Dienstleistungsmodellen bei Mieterstrom hier).
Um als Mietshausbesitzer Geld mit dem Verkauf von Photovoltaik-Strom zu verdienen, ist es nicht nur erforderlich, den Photovoltaik-Strom zu produzieren, sondern auch dessen Menge genau zu messen und vor allem ihn mit den Mietern abrechnen zu können. Hierfür benötigt der Vermieter eine speziell konzipierte Messstelle und ein Abrechnungssystem.
Eine zentrale Komponente des Mieterstromkonzepts ist die präzise Abrechnung und Erfassung des Stromverbrauchs. Gemäß den Bestimmungen des Energie-Wirtschafts-Gesetzes (ENWG) müssen die Strommengen, die aus dem Netz bezogen werden, von denen unterschieden werden, die aus der Photovoltaikanlage stammen: Es ist essenziell, klar zu erkennen, wie viel Strom von der Photovoltaik-Anlage an die Mieter verkauft wird und wie viel eingespeist wird. Um den Weg des Stroms nachvollziehen zu können, braucht das Mieterstrommodell eine spezielle Messstelle, die im Mietshaus verbaut werden muss. Dazu wird das Summenzählermodell verwendet. Bei diesem Messmodell wird ein Erzeugungszähler verbaut, der den Strom aus der PV Anlage misst und ein Summenzähler, der den Verbrauch des ganzen Hausen misst. Der Verbrauch der einzelnen Einheiten wird dann bilanziell ermittelt, damit die Abrechnung erfolgen kann. (Hier mehr über Mieterstrom Messkonzepte)
(Darstellung aus „Solar Estate Mieterstrom Betriebsdarstellung“)
Nachdem der Strom aus der Photovoltaikanlage und der bezogene Reststrom gemessen wurde, ist eine präzise Abrechnung mit den Mietern im Mietshaus erforderlich. Diese Abrechnung des Stromverbrauchs kann entweder durch den Vermieter selbst durchgeführt oder an einen externen Dienstleister delegiert werden. Dar die Stromabrechnung der Mieter eine komplexe Angelegenheit ist und mit viel Aufwand verbunden ist, entschieden sich die meisten Vermieter für letztere Option (Bei Solar Estate ist die ENWG konforme Abrechnung immer integraler Bestandteil der Dienstleistung zum Bau der Mieterstromanlage, um ein passives Investment zu gewährleisten).
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Das Investment in eine Mieterstromphotovoltaikanlage erweist sich für den Mietshaus Eigentümer als profitabel, da er den erzeugten Strom an seine Mieter verkaufen kann. Aufgrund der staatlichen Förderung des Mieterstromkonzepts in Deutschland ergeben sich verschiedene finanzielle Unterstützungen und Vorteile, von denen der Vermieter profitiert.
Steuervorteile:
Die steuerlichen Vorteile von Mieterstromanlagen sind äußerst interessant und bieten verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten wie die lineare Abschreibung (AFA) und den Investitionsabzugsbetrag (IAB). Viel interessanter jedoch ist die steuerliche Behandlung von Einnahmen aus Mieterstromverkäufen. In der Regel bleiben diese Einnahmen unter den Freibeträgen für Umsatz- und Gewerbesteuer, wodurch diese nicht gezahlt werden müssen. Noch bedeutender ist, dass Erlöse aus dem Stromverkauf im Mieterstromkonzept in der Regel vollständig einkommensteuerfrei sind. Dies bedeutet, dass wenn Vermieter den produzierten Strom an ihre Mieter verkaufen, die erzielten Einnahmen ohne jegliche Besteuerung als Privatperson verwendet werden können.
Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass pro Partei eines Mietshauses nur eine installierte Photovoltaik Leistung von 15 kWp erlaubt ist. Dadurch können beispielsweise dreiteilige Häuser problemlos mit 45 kWp ausgestattet werden und steuerfreie Einnahmen erzielen. Die Obergrenze liegt bei 100 kWp. Wird diese Leistung überschritten, sind alle Einnahmen einkommensteuerpflichtig, unabhängig von der Anzahl der Parteien (Mehr über die Steuerfreiheit bei Mieterstrom hier).
Solar Estate entwickelt und errichtet Mieterstromanlagen so, dass für Vermieter keine Steuern auf den Stromverkauf anfallen (Grundlegende Abgaben wie Stromsteuer, EEG-Abgabe und Konzessionsabgabe müssen ebenfalls nicht gezahlt werden).
Förderung:
Der Betreiber einer Mieterstromanlage profitiert maßgeblich von zwei bedeutenden Fördermechanismen: dem Mieterstromzuschlag und der Einspeisevergütung. Der Mieterstromzuschlag zielt darauf ab, den Eigenverbrauch von Solarstrom in Mietobjekten zu fördern. Besitzer von Mieterstromanlagen erhalten finanzielle Zuschüsse, wenn sie den erzeugten Strom direkt an ihre Mieter verkaufen. Der Anlagenbetreiber erhält für jede im Haus verbrauchte Kilowattstunde einen Zuschuss von etwa 2 bis 2,5 Cent pro kWh. Bedeutet: Selbst wenn der Strom für 0,27 €/kWh an die Mieter verkauft wird, belaufen sich die Einnahmen des Betreibers auf ungefähr 0,29 €/kWh.
Zusätzlich dazu gibt es die Einspeisevergütung, die Betreibern von Solar-, Wind- oder Biomasseanlagen eine feste Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde Strom ins öffentliche Netz garantiert. Somit erhält der Anlagenbetreiber auch eine Vergütung für jede nicht im Haus verbrauchte Kilowattstunde Strom.
Beide Fördermechanismen werden bei Baubeginn der PV-Anlage einmal staatlich festgelegt, und die Auszahlung ist für eine Laufzeit von 20 Jahren staatlich garantiert. Dies ermöglicht eine sehr planbare Rendite und Einnahmekalkulation über einen längeren Zeitraum für den Betreiber einer Mieterstromanlage.
Die SOLAR ESTATE PV GmbH hat sich auf die Realisierung hochrentabler Mieterstromprojekte für Mietshausbesitzer spezialisiert. In unserem All-in-One Mieterstrom Modell konzipieren, bauen und planen wir nicht nur Ihre Anlage, sondern übernehmen auch die Abrechnungsdienstleistung mit den Mietern, ohne laufende Kosten für den Vermieter zu verursachen. Wir setzen höchsten Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit, um Vermietern maximale Renditen zu gewährleisten. Mit unserer individuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigen wir alle Einmal,- und Folgekosten, sowie Einnahmequellen auf, um eine transparente und realitätsnahe Einnahmenkalkulation Ihrer Anlage zu bieten. Mit unserem Konzept erzielen wir Investitionsrenditen von 9 bis 21 Prozent sowie Eigenkapitalrenditen von 20 bis 120 Prozent (In diesem Konzept wird Solar Estate kein Stakeholder des Stromverkaufs und ist nicht an ihre Immobilie gebunden).
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Mietshausbesitzer können grundsätzlich unter der Argumentation, dass eine Photovoltaik-Anlage eine Modernisierungsmaßnahme darstellt, eine Modernisierungsumlage geltend machen. Eine Modernisierungsumlage erlaubt es Mietshausbesitzern, die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden auf die Mieter umzulegen (bis zu 8 Prozent pro Jahr). Diese Maßnahmen umfassen unter anderem auch energetische Sanierungen. Die Umlage erfolgt in der Regel über eine Erhöhung der monatlichen Miete. Ziel ist es, Vermieter dazu zu motivieren, in die Modernisierung ihrer Immobilien zu investieren, während Mieter von einem verbesserten Wohnkomfort und möglicherweise niedrigeren Energiekosten profitieren können. Es ist also möglich, Kosten für Photovoltaik auf einem Mietshaus auf Mieter umzulegen (Quelle: BGB § 555b).
Zusammenfassend bietet eine Mieterstromanlage für Mietshausbesitzer eine äußerst attraktive Investitionsmöglichkeit, um zusätzliche Einnahmen mit ihrem Objekt zu generieren und diese Einnahmen vollständig steuerfrei zu nutzen. Die staatlich festgeschriebenen Förderungen über einen Zeitraum von 20 Jahren ermöglichen zudem eine außergewöhnliche Planbarkeit der Investitionseinnahmen bei Mieterstrom-PV-Anlagen.
Solar Estate realisiert Mieterstromprojekte als nachhaltige Kapitalanlagen für Vermieter. Dank der vielfältigen Vorteile dieses Konzepts sind Investitionsrenditen von 10 bis 21 Prozent und Eigenkapitalrenditen von 20 bis 70 Prozent keine Seltenheit. Wenn Sie daran interessiert sind, Mieterstromprojekte nachhaltig, unkompliziert und sicher umzusetzen, kontaktieren Sie uns gerne!
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Meist gestellte Fragen
Meist gestellten Fragen zum Thema Mehrfamilienhäuser
Was genau definiert das Betreibermodell bei Photovoltaikanlagen?
Welche Bedeutung hat die Wahl des Betreibermodells für die Wirtschaftlichkeit der Anlage?
Inwiefern beeinflusst das gewählte Betreibermodell die Energiebilanz eines Gebäudes?
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